Wir planen für Sie

Planung und Objektüberwachung werden in der Regel mit einem Planervertrag beauftragt. Beides sind Bestandteile einer üblichen Leistungserbringung wie es dem Tätigkeitsgebiet eines Architekten entspricht.

Planungsleistungen

  • das Zusammenführen von Erkenntnissen aus Bauunterlagen und vorangegangenen Begutachtungen zu einem Instandsetzungskonzept
  • der Absprache des Instandsetzungskonzepts mit dem Bauherrn, beispielsweise in einer WEG Versammlung über eine PowerPoint Präsentation
  • das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, der Versand und das einholen der Preise
  • das Auswerten der Angebote und Aufstellen eines Preisvergleichs bis hin zu vertragsreifen Vorverhandlung