Wir überwachen für Sie die Objektarbeiten

Objektüberwachung beinhaltet

  • die Bauüberwachung im Hinblick auf Qualität, Termine, Kosten
  • Aufmaß und Abrechnung

 

Planung und Objektüberwachung werden in der Regel mit einem Planervertrag beauftragt. Beides sind Bestandteile einer üblichen Leistungserbringung wie es dem Tätigkeitsgebiet eines Architekten entspricht.