Unsere Beratungsleistungen
- Bauherrenberatung im Bereich Bauzustand, Instandsetzungsbedarf, Inhalt Neuplanung, Inhalt der erforderlichen Instandsetzung, technische Beratung zum erhalten oder vermeiden von Gewährleistungsansprüchen
- baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) für Neubau und Instandsetzung als technische Kontrolle des Bauherrn über die Leistung von Architekten und Bauunternehmen in Hinblick auf Qualität und Eignung der Ausführung
- zusätzlich zu der vorgenannten Tätigkeit findet Bauherrenberatung statt:
Klärung der Aufgabenstellung - Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
- formulieren von Entscheidungshilfen
- Dokumentation
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Unterstützung zum Vertragsabschluss aus technischer Sicht
- Mitwirkung bei der Abnahme, Erklärung der technischen Abnahmefähigkeit
