Unsere Beratungsleistungen

  • Bauherrenberatung im Bereich Bauzustand, Instandsetzungsbedarf, Inhalt Neuplanung, Inhalt der erforderlichen Instandsetzung, technische Beratung zum erhalten oder vermeiden von Gewährleistungsansprüchen
  • baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) für Neubau und Instandsetzung als technische Kontrolle des Bauherrn über die Leistung von Architekten und Bauunternehmen in Hinblick auf Qualität und Eignung der Ausführung
  • zusätzlich zu der vorgenannten Tätigkeit findet Bauherrenberatung statt:
    Klärung der Aufgabenstellung
  • Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
  • formulieren von Entscheidungshilfen
  • Dokumentation
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Unterstützung zum Vertragsabschluss aus technischer Sicht
  • Mitwirkung bei der Abnahme, Erklärung der technischen Abnahmefähigkeit